Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Steuerbüro Silke Schnur
Abt-Richard-Str. 13
54550 Daun
Rheinland-Pfalz

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für das Online-Angebot und die Dienstleistungen des Steuerbüros Silke Schnur, Steuerberaterin, mit Sitz in Abt‑Richard‑Straße 13, 54550 Daun (Vulkaneifel), Deutschland. Die digitale Präsenz wird auf steuerbuero-schnur.de bereitgestellt.
Darüber hinaus arbeitet die Kanzlei als digitale DATEV-Kanzlei, bietet digitale Belegübermittlung über „Unternehmen online“ an und wurde dafür 2022–2025 ausgezeichnet.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website www.steuerbuero-schnur.de sowie für die darüber digital angebotenen Dienstleistungen des Steuerbüros Silke Schnur. Das Steuerbüro mit Sitz in 54550 Daun, Rheinland-Pfalz bietet umfassende steuerberatende Dienstleistungen an – unter anderem in den Bereichen Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen sowie steuerliche Beratung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.

Die Dienstleistung wird sowohl vor Ort in Daun als auch digital über die Website und Online-Kommunikationstools (z. B. DATEV Unternehmen online) erbracht.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

Diese Dienstleistung ist nur teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Das Unternehmen fällt nicht unter die gesetzliche Verpflichtung nach dem BFSG, bemüht sich jedoch freiwillig um eine möglichst barrierearme Gestaltung der digitalen Inhalte. Dabei wird ein kostenloses Werkzeug genutzt, das grundlegende Anforderungen an Barrierefreiheit unterstützt (z. B. Kontrastverhältnisse, Strukturierung der Inhalte, Tastaturbedienbarkeit).

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 01.07.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 26.06.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:
Silke Schnur
Steuerberaterin

Abt-Richard-Str. 13
54550 Daun

E-Mail: info@schnur-steuerbuero.de

Telefon: 0 65 92 / 35 39

Link zur Website: https://steuerbuero-schnur.de/